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Satellitenschüssel

Kabelanschluss Mietwohnung

19.02.2019

... TV muss, Knabberzeug sollte

Was wäre Ihr Feierabend ohne Fernsehen und Knabberzeug? Sie haben ein Recht auf mediale Berieselung! 

Für D.A.S. Rechtsschutz-Kunden der ERGO

Finden Sie hier unser Merkblatt für Fernseh- und Rundfunkempfang

Fernsehantenne

Empfangsanlagen wie Radio und Fernsehantennen dürfen Sie installieren lassen, wenn keine Gemeinschaftsanlage vorhanden ist. Wirksamer Empfang lässt sich aber meist nur außerhalb der Mieträume erreichen. Sprechen Sie den Anbau einer Antenne vorher mit dem Vermieter ab und halten Sie sich an seine Anweisungen. Den Anbau muss er akzeptieren. Sein Gebäude dürfen Sie allerdings dabei nicht beschädigen. Anzuraten ist deshalb die Installation durch eine Fachfirma.

Sollte das durch die Gemeinschaftsantenne empfangene Programm Ihrem Anspruch auf Vielfalt nicht genügen, darf eine zusätzliche Antenne Ihr Programmspektrum erweitern.

Kabelfernsehen

Sie haben einen Anspruch darauf, an das Kabelnetz angeschlossen zu werden, solange dem Vermieter hierdurch keine Kosten entstehen. Leben Sie abstinent von Fernsehen und Radio können Sie nicht durch eine Klausel an das Netz gezwungen werden. Lassen Sie einen Sperrfilter installieren und sparen Sie Kosten und Zeit.

Satellitenschüssel

Es gibt attraktiveren Fassadenschmuck als Parabolantennen, vom Volksmund Satellitenschüssel genannt. Trotzdem haben Sie als Mieter oft ein Recht auf Fernsehempfang mittels Satellitenempfang. Ihr Vermieter kann allerdings bestimmen, wo der Parabolspiegel am Gebäude befestigt wird.


Sie können die Genehmigung zum Anbau einer "Schüssel" verlangen, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:
  • Es ist kein Breitbandkabelanschluss vorhanden
  • Es ist keine Gemeinschaftsparabolantenne vorhanden
  • Der Anbau wird von einem Fachbetrieb ausgeführt
  • Sie stellen den Vermieter von allen Kosten frei

Als ausländischer Mieter haben Sie es leichter. Verweist Sie Ihr Vermieter auf den vorhandenen Kabelanschluss und lehnt Ihren Wunsch nach heimatsprachlicher Programmvielfalt ab, müssen Sie das nicht hinnehmen. Empfangen Sie nämlich im Kabelnetz kein oder nur ein einziges Programm aus Ihrer Heimat, können Sie auf den Anbau einer Satellitenschüssel bestehen. Dieses Recht steht Ihnen als Mieter ebenfalls zu, wenn Sie aus beruflichen Gründen ein gesteigertes Interesse an ausländischen Programmen haben.

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Sie haben ein Recht auf einen Kabelanschluss in der Mietwohnung, wenn dem Vermieter dadurch keine Kosten entstehen. Weitere Infos zu Funk und Fernsehen hier

Unterschrift

Mietvertrag

Abschluss Mietvertrag

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Den Abschluss eines Mietvertrages können Sie teilweise mündlich, teilweise schriftlich durchführen. Informieren Sie sich hier genauer und finden Sie Musterverträge dazu.

Checkliste

Mietvertrag

Checkliste Mietvertrag

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Eine Checkliste für den Mietvertrag finden Sie hier. Worauf muss man im Mietvertrag achten oder was ist mit dem Vermieter zu klären?

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei