Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Eigenbedarf".
Für welche Personen kann der Vermieter Eigenbedarf anmelden?
Für sich selbst, seine Eltern und Großeltern, seine Kinder oder Enkel, seine Geschwister oder seinen Lebenspartner. Möglich auch für entferntere Verwandte, zu denen eine besonders enge Beziehung besteht oder für andere Angehörige des Haushalts, wie Pflegekinder, Pflegepersonen oder Angestellte.
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