Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Miete".
Wann ist die Miete spätestens an den Vermieter zu zahlen?
Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, ist die Miete am Monatsanfang im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag fällig. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Miete an diesem Tag schon beim Vermieter eingetroffen ist, es reicht, wenn das Überweisungsformular bei der Bank eingegangen ist. Im Mietvertrag wird jedoch oft geregelt, dass es " für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht auf die Absendung, sondern die Ankunft des Geldes ankommt". Eine solche Regelung ist nach neuer Rechtsprechung vermutlich unzulässig.
Lesen Sie mehr zum Thema