Aus der Rechtsprechung sind hier ein paar Beispiele zusammengetragen. So können Sie sehen, was die Richter als erheblichen Reisemangel anerkannt haben.
Flugzeug: Mängel bei Flügen
Erheblicher Mangel:
- Überbuchung
- Verspätung von mehr als vier Stunden
- Fehlgeleitetes oder beschädigtes Reisegepäck
- Verdorbenes Essen
- Verlegung der Abflugzeit mit Kleinkind von der Mittagszeit in die Abendstunden (vgl. LG Hannover, Urteil v. 27.04.17, Az. 8 S 46/16)
- Änderung der Beförderungsklasse von Premium auf Economy Class bei einem auf den Rollstuhl angewiesenen Reisenden verbunden mit einem weiteren Umstieg (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2017, Az. 2-24 S20/17)
Unerheblicher Mangel:
- Wechsel der Fluggesellschaft
- Verzögerung des Rückfluges um zwei Stunden
- Unzureichender Bordservice Turbulenzen während des Fluges
- Sitzplatz auf dem Sitz der Flugbegleiter
- Zwischenlandung trotz gebuchten Direktfluges Weiterflug nach Reparatur
- Geänderter Ankunftsort in Deutschland
- Geänderter Abflugsort
- Zeitliche Verschiebung der gesamten Reise
Unterkunft: Mängel bei der Unterbringung
Erheblicher Mangel:
- Unterbringung in einem anderen vergleichbaren Hotel mit schlechterem Zimmer, als im gebuchten Hotel
- Hotel ist nicht fertig gestellt
- Unterbringung erfolgt in einem Bungalow statt in einem Hotelzimmer
- Statt eines gebuchten Doppelzimmers stehen nur zwei Einzelzimmer zur Verfügung
- Kind muss trotz gebuchten Einzelzimmers im Doppelzimmer der Eltern untergebracht werden
- Zwei Zimmer liegen trotz anderweitiger Zusage nicht nebeneinander
- Zu kleines Zimmer (z. B. Doppelzimmer, das kleiner als 12 qm ist und kein Badezimmer aufweist)
- Defekte Dusche
- Freiliegendes Kabel im Badezimmer
- Nicht ordnungsgemäß befestigte Steckdosen
- Verschmutzte Bettwäsche
- Fehlendes Warmwasser
- Fehlender Balkon
- Club-Anlage statt Hotel
- Fehlende Animation
- Fehlender Kinderspielplatz
- Statt gebuchter vier Schlafgelegenheiten, stehen nur drei zur Verfügung
- Bisse durch Bettwanzen, wenn der Reiseveranstalter nicht nachweisen kann, welche hygienischen Maßnahmen er getroffen hat
- Fehlende Heizung in der Winterzeit
Unerheblicher Mangel:
- Abweichen der vereinbarten Hotelkategorie, sofern durch die andere Hotelkategorie die geschuldete Qualität ebenfalls erbracht wird
- Ausfall einer Klimaanlage für eine Nacht
- Fehlender Duschvorhang
- Stimmen aus dem Nachbarzimmer
- Fünf Kakerlaken im Hotelzimmer bei der Reise in ein südliches Land
- Geschlossene Tauchschule bei einem Hinweis auf eine Tauchschule am Ort in der Reisebeschreibung
- Kein Raucherzimmer
- Wasserflecken und Kalkablagerungen im Bad des Hotelzimmers, da dadurch die Hygiene nicht beeinträchtigt werde (vgl. AG München, Urteil v. 07.11.2017, Az. 172 C 15107/17)
Verpflegung: Mängel beim Essen
Erheblicher Mangel:
- "Normales Frühstück", wenn "Spezialfrühstück" zugesagt war
- Kaltes Büfett statt warmes Abendessen
- Nicht angekündigte Selbstbedienung
- Ausfall der Verpflegung oder einzelner Mahlzeiten
- Abgegessenes Buffet wird nicht mehr nachgefüllt, Service zu langsam
Unerheblicher Mangel:
- Fehlender Begrüßungscocktail
- Einheitliches Gruppenessen Essen in "Schichten"
- Herumtollende Kinder im Speisesaal
- Bloße Behauptung schlechten Essens ohne Nachweis
- Ungünstig gelegener Tisch
- Hektik während der Mahlzeiten
- Frühstück nach landestypischer Art und Weise
- Pflicht zum Tragen einer langen Hose beim Abendessen
Strand und Meer: Mängel der Umgebung
Erheblicher Mangel:
- Steiniger und felsiger Strand statt feinen Sandstrands
- Fehlende zugesagte Sonnenliegen und -schirme
- Hotelabwasser am Hotelstrand
- Pool und Steg ins Meer unbenutzbar
- Hotelstrand zur Hälfte gesperrt
Unerheblicher Mangel:
- Kiesstrand, wenn kein feiner Sandstrand zugesagt wurde
- Überfüllter und verschmutzter öffentlicher Strand
- Baggerarbeiten nur an Teilen des Strandes
- Verschmutzung des öffentlichen Strandes/ Meerwassers
- Zeitweiliges Badeverbot am öffentlichen Strand
- staatliches Rauchverbot am Strand nach Buchung der Reise
Hier finden Sie noch einige interessante Urteile zum Thema:
- Muezzin Ruf in der Türkei ist kein Reisemangel
- behinderter Mitreisender ist kein Reisemangel
- mangelhaftes Ferienhaus im Ausland
- schlecht gelaunter Reiseleiter