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Autovermietung

Mietwagen

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Mietwagen".

Trägt die gegnerische Versicherung auch die Mietwagenkosten?

Zunächst einmal ja. Sollte Ihr täglicher Fahrbedarf jedoch unter 25 Kilometern liegen, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf die Schadenminderungspflicht des Geschädigten berufen und die Kosten nicht übernehmen. In einem solchen Fall wäre es günstiger, ein Taxi zu nehmen, so dass die dauerhafte Bereitstellung des Mietwagens vor Ihrer Haustür nicht akzeptiert wird.

Was muss der Geschädigte bei der Anmietung eines Leihwagens beachten?

Bei längerer Mietdauer sind Preisvergleiche durchzuführen. Selbst ein Wechsel des Mietfahrzeuges wird erwartet, wenn ein günstigeres Angebot vorliegen sollte.

Für welchen Zeitraum darf ein Leihwagen angemietet werden?

Die Mietdauer ist so kurz wie möglich zu halten. Die gegnerische Versicherung wird erwarten, dass Sie binnen zwei Wochen Ihr Fahrzeug repariert zurückerhalten bzw. sich binnen zwei Wochen ein vergleichbares Fahrzeug beschafft haben.

Was für einen Leihwagen darf man benutzen, damit die Versicherung alle Kosten übernimmt?

Wer einen Mietwagen einer niedrigeren Kategorie auswählt, braucht keinen Abzug von 10 bis 20 Prozent der Kosten zu fürchten. Der Gedanke ist derjenige, dass Sie in der Regel einen relativ neuen Mietwagen bekommen und diesen fahren, während Ihr einige Jahre älteres Modell, das längst nicht so ausgestattet ist wie das Mietfahrzeug, in der Reparatur ist. Diesen Vorteil wird Ihnen die gegnerische Versicherung nicht bezahlen. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und nehmen ein Fahrzeug aus einer niedrigeren Klasse und erfreuen sich einfach daran, das dieses neuwertig und gut in Schuss ist.

Was ist der Unfallersatztarif?

Es gibt Mietverträge, die nach diesem Unfallersatztarif abrechnen. Dabei liegen die Preise für die Mietwagen oft exorbitant über den normalen Mietwagenkosten, die man für dasselbe Auto zahlen würde, wenn man nicht wegen eines Verkehrsunfalls darauf angewiesen wäre. Diese Preise zahlen die gegnerischen Versicherungen oft nicht.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei