Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Personenschaden".
Mit dem Arztbesuch sollte nicht gezögert werden. Nur so kann bewiesen werden, dass die Verletzung von dem Unfall stammt. Der Geschädigte sollte sich Art um Umfang der Verletzungen vom Arzt bescheinigen lassen.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, die für die Einholung eines ärztlichen Gutachtens entstehenden Kosten zu zahlen.
Von den Heilbehandlungskosten wird der Geschädigte von vornherein durch seinen Sozialversicherungsträger (z. B. gesetzliche Krankenkasse) bzw. privaten Versicherer (z. B. private Krankenversicherung) befreit. Nach Abschluss der Behandlung wird sich diese Stelle die von ihr geleisteten Aufwendungen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurückverlangen.
0800 3746-555 gebührenfrei