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Punktestand

Punktestand

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Punktestand".

Muss die Verwaltungsbehörde Verwarnungen bei bestimmten Punkteständen aussprechen?

Bevor die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzieht, wird der Fahrerlaubnisinhaber beim Erreichen von 4 Punkten ermahnt und bei 6 Punkten verwarnt. Das ist zwingend vorgeschrieben.

Gibt es einen Punkte-Erlass, falls die Fahrerlaubnisbehörde die Verwarnung bei bestimmten Punkteständen unterlässt?

Sind 6 Punkte ohne Ermahnung erreicht, erfolgt eine Rückstufung auf 5 Punkte. Kommt der Fahrerlaubnisinhaber, ohne verwarnt worden zu sein, auf 8 oder mehr Punkte, wird er bei 7 Punkten eingereiht.

Wo erfahre ich meinen Punktestand?

Sie können eine Anfrage beim Fahreignungsregister in Flensburg stellen. Dort teilt man Ihnen Ihren aktuellen Punktestand mit. Ein Musterschreiben für diese Anfrage finden Sie in unserem Ratgeber.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei